Kampfmittelsondierung · Rhein-Main
Den Baugrund
auf Kampfmittel
untersuchen.
Bohrlochsondierung mit eigener Bohrlochherstellung und fachtechnische Baubegleitung. Für Bohrunternehmen, Tiefbau und Bauherren.
Projekt anfragen
Kampfmittelnachweise
für Ihr Bauvorhaben
Unternehmenserlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz vorhanden.
Wenn vor dem Bohrtermin ein Kampfmittelnachweis gefordert ist, erhalten Sie bei uns die Untersuchung und die fachliche Bewertung Ihrer Bohrpunkte. Die Bohrlochherstellung ist Teil unseres Angebots.
Sie erhalten die fachliche Bewertung für die untersuchten Bohrpunkte und Tiefen. Wenn das Ergebnis eine Freigabe zulässt, stellen wir diese für den ausgewiesenen Bereich aus.
Für Baugruben und Leitungsgräben bieten wir fachtechnische Baubegleitung mit Abschlussbericht an.
Fragen zur Beauftragung
Kann ich auch ohne fertiges Leistungsverzeichnis anfragen?
Ja. Für die erste Anfrage reichen der Einsatzort, die geplanten Arbeiten und der gewünschte Zeitraum. Vorhandene Pläne helfen uns bei der Einschätzung. Ein Leistungsverzeichnis oder Bohrpunktplan kann nachgereicht werden.
Was bedeutet eine Kampfmittelfreigabe?
Die Freigabe bezieht sich auf den fachlich bewerteten Bereich und die dokumentierten Tiefen. Der Bericht hält den Umfang und mögliche Einschränkungen fest. Eine Untersuchung einzelner Bohrpunkte gibt nicht automatisch das gesamte Grundstück frei.
Arbeiten Sie auch außerhalb des Rhein-Main-Gebiets?
Ja, wir übernehmen auch bundesweite Einsätze nach Abstimmung. Nennen Sie uns den Einsatzort und Ihren gewünschten Zeitraum.
Bohrlochsondierung oder
Baubegleitung anfragen
Nennen Sie uns Einsatzort, geplante Eingriffstiefe und Zeitraum.
Ein Leistungsverzeichnis können Sie nachreichen.